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Verrichtungsgehilfe
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Verrichtungsgehilfe im Sinne von § 831 BGB ist jeder, der weisungsabhängig, eine ihm vom Geschäftsherrn übertragene Tätigkeit ausführt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Gehilfen im BGB * Erfüllungsgehilfe Werbung: