logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Verrichtungsgehilfe
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Verrichtungsgehilfe im Sinne von § 831 BGB ist jeder, der weisungsabhängig, eine ihm vom Geschäftsherrn übertragene Tätigkeit ausführt.

Auf diesen Artikel verweisen: Erfüllungsgehilfe * Gehilfen im BGB

Hinweis auf Werbung