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Versailler Vertrag
(recht.geschichte.20)
    

Mit Versailler Vertrag wird der zwischen den alliierten Siegermächten des 1. Weltkriegs und dem deutschen Reich geschlossene Friedensvertrag bezeichnet.

Im Versailler Vertrag war unter anderem geregelt:

  • die Reparationszahlungen von 135 Milliarden Goldmark
  • Verlust aller Kolonien
  • Gebietsverluste von ca. 20 %

Auf diesen Artikel verweisen: Ossietzky, Carl von * Reparationen

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