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Volljährigenunterhalt, Abänderung Titel
(recht.)
    

Auch wenn der bisher barunterhaltspflichtige Elternteil den Abänderungsantrag (auf Verringerung) stellt, liegt die Beweislat für Grundlagen, Bedürftigkeit und die Haftungsquote auf Seiten des jetzt Volljährigen (OLG Hamm, Urt. v. 25.02.2000 – 11 UF 264/99).

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