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Leben Eltern getrennt, haben aber das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind, dann haben sie unterschiedliche Kinderbetreuungsmodelle zur Auswahl.
Beim Wechsel- oder auch Doppelresidenzmodell lebt das Kind im Wechsel einmal im Haushalt des einen Elternteils, dann im Haushalt des anderen Elternteils. Meist besitzt es bei jedem Elternteil ein eigenes Kinderzimmer. Das Wechselmodell ist nicht einklagbar und kann dem Kindeswohl widersprechen, wenn der ständige Wechsel durch die fehlende Stabilität der Lebensumstände das Kind belastet (OLG Koblenz Beschluss vom 12.01.2010 Az. 11 UF 251/09).
Andere Kinderbetreuungsmodelle: Residenzmodell/Eingliederungsmodell, Nestmodell.
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