Gemäß § 3 BUrlG gelten als Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzlicher Feiertag sind. Das heisst auch der Samstag ist ein Werktag in diese Sinne.
Auf diesen Artikel verweisen: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) * Ladenschlussgesetz/Ladenöffnungsgesetz * Arbeitszeit, tägliche