logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (1)
Werktage
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.indivdual)
    

Im Sinne des BUrlG

Gemäß § 3 BUrlG gelten als Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzlicher Feiertag sind. Das heisst auch der Samstag ist ein Werktag in diese Sinne.

Auf diesen Artikel verweisen: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) * Ladenschlussgesetz/Ladenöffnungsgesetz * Arbeitszeit, tägliche

Hinweis auf Werbung