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Wer will was von wem woraus?
(recht.zivil.materiell.at)
    

Die Frage "Wer will was von wem woraus?" ist die Einstiegsfrage, mit der man sich bei der Prüfung eines zivilrechtlichen Anspruchs den Einstieg in die Prüfung und die Konstruktion des Obersatzes erleichtern kann. Dabei bezieht sich "wer" auf den Anspruchsteller, "was" auf den Anspruchsgegenstand, "wem" auf den Anspruchsgegner und "woraus" auf die Anspruchsgrundlage.

Beispiel: B ist Inhaber eines Schmuckladens, er hat in der Auslage einen massiv goldenen Ring liegen, daneben einen vergoldeten Ring. K kommt in den Laden und zeigt auf den goldenen Ring und fragt nach dem Preis. B, der in dem Moment etwas durcheinander ist, denkt, A meine den vergoldeten Ring und sagt 25,- Euro, obwohl der Ring 250,- wert ist. A ist erfreut und gibt B schnell 25,- Euro. Während B den Ring herausholen will, fällt ihm sein Irrtum auf. Er teilt dies dem K mit und erklärt er ihm, dass er für 25,- Euro nur den anderen Ring bekommen könne. K besteht aber auf dem von ihm zuerst ausgesuchten Ring. Zu Recht?

Die Antwort auf die Frage "Wer will was von wem woraus?" lautet hier: K will von B die Übereignung des goldenen Rings aus § 433 Abs. 1 BGB iVm mit einem Kaufvertrag. Der entsprechende Obersatz lautet dann: K kann gegen B einen Anspruch auf Übereignung des goldenden Rings aus § 433 Abs. 1 iVm mit dem Kaufvertrag haben.

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