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Bei der Prüfung einer Klage unterscheidet man zwei große Blöcke. Zum
einen die Zulässigkeit und zum anderen die Begründetheit. In der
Zulässigkeit werden die formellen Voraussetzungen der Klageerhebung geprüft
(Sachurteilsvoraussetzungen wie
Zuständigkeit des Gerichts, richtige Klageart usw.). In der Begründetheit
wird der materielle Anspruch des Klägers untersucht.
Eine erfolgreiche Klage muß sowohl zulässig als auch begründet sein.
Für Details siehe unter:
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