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Zulässigkeit/Begründetheit
(recht.allgemein.prozess)
    

Bei der Prüfung einer Klage unterscheidet man zwei große Blöcke. Zum einen die Zulässigkeit und zum anderen die Begründetheit. In der Zulässigkeit werden die formellen Voraussetzungen der Klageerhebung geprüft (Sachurteilsvoraussetzungen wie Zuständigkeit des Gerichts, richtige Klageart usw.). In der Begründetheit wird der materielle Anspruch des Klägers untersucht.

Eine erfolgreiche Klage muß sowohl zulässig als auch begründet sein.

Für Details siehe unter:

Auf diesen Artikel verweisen: sic non

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