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Abschlussagent
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Abschlussagent wird ein Handelsvertreter bezeichnet, der als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte in dessen Namen abzuschließen (§ 84 HGB).

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