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Datei: irrtumzivil wird geändert
Kode:
Datei:
recht.zivil.materiell.at.irrtum
Irrtümer im Zivilrecht
Im Zivilrecht sind folgende Irrtümer grundsätzlich anerkannt:
Inhaltsirrtum
, § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB
Erklärungsirrtum
, § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB
Eigenschaftsirrtum
, § 119 Abs. 2 BGB
Nicht anerkannt ist dagegen
Der
Motivirrtum