Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Akkreditiv
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Im Handelsrecht bezeichnet man mit Akkreditiv eine von der Bank bestätigte Anweisung eines Käufers an seine Bank nach Vorlage bestimmter Unterlagen, z.B. des Frachtbriefes, den Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen (Dokumentenakkreditiv).

Beispiel: A will von J aus den USA eine Ladung Weizung kaufen. Da sich beide Seiten noch nicht kennen, will keiner das Risiko einer Vorleistung eingehen. Daher weist A seine Bank unwiderruflich an bei Vorlage der Dokumente die die Auslieferung des Weizens bestätigen, den Kaufpreis an J auszuzahlen. Diese von der Bank bestätigte Anweisung, legt A dann J vor, der daraufhin den Weizen ausliefert.

Hängt das Akkreditiv Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: