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Amtsgericht
(recht.allgemein.prozess)
    

Mit Amtsgericht wird die unterste Stufe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bezeichnet. Siehe für weiteres unter Amtsgericht, Zivilsachen, Amtsgericht, Strafsachen. Jedes Amtsgericht besteht aus verschiedenen Abteilungen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Oberlandesgericht, Zivilsachen * Strafrichter * AG * Familiengericht * eMail, Beweiskraft * Beratungshilfe * Nachlassgericht * Einzelrichter * rügeloses Einlassen/rügeloses Verhandeln * Grundbuch * Zuständigkeitsstreitwert * Registergericht * Ordentliche Gerichte/ordentliche Gerichtsbarkeit Werbung: