slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (1)
Anderkonto
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Anderkonto wird ein Konto bezeichnet, dass ein Anwalt oder Notar auf eigenen Namen mit Verfügungsbefugnis treuhänderisch für einen Dritten führt. Das Anderkonto ist vor Pfändungen durch Gläubiger des Anwalt oder Notars geschützt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Verwahrung durch Notar * Verwahrung durch Notar * Unterwerfungserklärung/Unterwerfungsklausel * Unterwerfungserklärung/Unterwerfungsklausel Werbung: