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Artikel Diskussion (4)

Zu diesem Artikel gibt es 4 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

02.03.12 Anonym : \"Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht in Neustadt zu eröffnen.\"

muss heißen:

\"Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklage vor dem Amtsgericht Neustadt -Strafrichter- zur Hauptverhandlung zuzulassen.\"

Oder nicht?
03.05.09 Anonym: Das hat mir sehr sehr geholfen. :)
16.03.07 info: Danke für den Hinweis.
15.03.07 Anonym: Beweismittel, I. Einlassungen des Beklagten muss heißen: Einlassungen der Angeschuldigten! Gruß, Christoph