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Anleihe/Staatsanleihe
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier)
    

Von einer Anleihe spricht man, wenn ein Unternehmen oder ein Staat sich bei privaten Gläubigern Geld leiht. Bei Staaten spricht man dann auch von Staatsanleihe. Eine Anleihe wird regelmäßig durch die Ausgabe von festverzinslichen Schuldverschreibungen aufgenommen. Anleihen können vom Gläubiger nicht und vom Schuldner nur nach Ablauf einer Sperrfrist gekündigt werden.

Beispiel: Die D AG braucht für die Errichtung eines neuen Werks Kapital. Sie benötigt 5.000.000,- für einen Zeitraum von fünf Jahren. Um sich dieses Kapital zu beschaffen gibt sie 50.000 mit 3,5 % verzinste Anteilsscheine mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Nennwert von 100,- heraus. D.h. ein Anleger kann für 100,- einen Anteilsschein kaufen erhält für fünf Jahre jährlich 3,50 und am Ende der Laufzeit 100,- zurück.

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