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Arbeitskampf
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Mit Arbeitskampf wird der organisierte Leistungsentzug zur Durchsetzung vertraglicher Forderungen (in Form von Tarifverträgen) auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bezeichnet.

Der Arbeitskampf wird zwischen den Tarifvertragsparteien geführt. Mittel des Arbeitskampfes sind dabei:

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Auf diesen Artikel verweisen: Gewerkschaft * Instandhaltungsarbeiten/Auswahl der Erhaltungsarbeiter * Schlichtungsstelle/Schlichtungswesen * Erhaltungsarbeiten * ultima ratio * Flächenarbeitskampf * Streikgeld/Streikunterstützung Werbung: