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Aufwandsteuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Mit Aufwandsteuer wird eine Steuer bezeichnet, die Aufwendungen für Halten von Gebrauchsgegenständen besteuert. Ebenso wie bei Verbrauchsteuern wird hier die in der Aufwendung sich zeigende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert.

Beispiel: Zweitwohnungssteuer

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