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Steuern
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
(engl. tax )
    

Gemäß § 3 AO sind Steuern "Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenwzeck sein."

Die Abgabenordnung zählt auch Zölle und Abschöpfungen zu den Steuern im Sinne der Abgabenordnung.

Man kann unter verschiedenen Gesichtspunkten folgende Arten von Steuern unterscheiden:

In Deutschland werden z.B. folgende Steuern erhoben:

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Auf diesen Artikel verweisen: Einkommensteuer * Steuerrecht * Abgaben * Verbrauchsteuern * Gewinnsteuern * Objektsteuern * Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, Freibeträge * Bagatellsteuer * Besitzsteuer * Grunderwerbsteuer * tax * Akzise * Gemeinschaftssteuer * Aufwandsteuer * Lohnsteuer * Gemeindesteuern * Verkehrsteuer Werbung: