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Aussonderung
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Von einer Aussonderung spricht man im Schuldrecht, wenn der Schuldner ein Exemplar einer geschuldeten Gattungsschuld von den anderen Exemplaren trennt und damit eine Konkretisierung herbeiführt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Stückschuld/Gattungsschuld/Vorratsschuld Werbung: