Mit Beschlagnahme wird die zwangsweise Sicherstellung von Gegenständen zur Sicherung von öffentlichen oder privaten Belangen bezeichnet. Die Beschlagnahme erfolgt durch Verwaltungsakt.
So sehen z.B. die § 94 ff StPO eine Beschlagnahme von Gegenständen zur Beweissicheerung vor.
Auf diesen Artikel verweisen: Pfändung, bewegliche Sachen wegen Geldforderung * Beschlagnahme StPO * Asservat/asservieren/Asservatenkammer * seizure