Das BetrVG regelt die Einsetzung und Rechte des
Betriebsrats und ist damit Teil des kollektiven Arbeitsrechts.
Neben dem aktuellen BetrVG, das auch als
"BetrVG 1972" bezeichnet wurde, galt auszugsweise noch das BetrVG von
1952, das entsprechend mit "BetrVG 1952" bezeichnet wurde. Das BetrVG 1952
wurde jetzt durch das Drittelbeteiligungsgesetz ersetzt.
In den §§ 81 ff enthält das BetrVG versprengte individualarbeitsrechtliche Regelungen.
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