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Betriebsverfassungsrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.betrvg)
    

Mit Betriebsverfassungsrecht wird das Recht bezeichnet, dass die Rechte und Pflichten des Betriebsrates, als Vertretung der Belegschaft, im Verhältnis zum Arbeitgeber regelt. Das Betriebsverfassungsrecht ist im Betriebsverfassungsgesetz und im Mitbestimmungsgesetz geregelt.

Beispiel: Im Betrieb des A besteht ein Betriebsrat. Als vor Weihnachten sehr viele Aufträge anstehen will A Überstunden anordnen. Vorher muss er allerdings den Betriebsrat, der gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht hat, um Genehmigung bitten.

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