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Bistum
(recht.geschichte und recht.oeffentlich.kirche)
    

Mit Bistum wird der Verwaltungsbezirk eines Bischofs bezeichnet. Ein Bistum besteht aus mehreren Dekanaten, die wiederum aus mehreren Pfarrgemeinden bestehen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Erzbistum * Bischof Werbung: