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Bonus/Malus-Regelung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier und recht.zivil.materiell.schuld.bt.versicherung)
    

Mit Bonus (lat.) wird innerhalb von Geschäftsbeziehungen eine Leistung bezeichnet, die aufgrund besonderer Leistungen oder guter geschäftlicher Lage oder ähnlichen positiven Anläßen zusätzlich zur vereinbarten Leistung erbracht wird.

Beispiel: Im Arbeitsvertrag eines leitenden Angestellten ist vereinbart, dass er bei Erreichen des Umsatzzieles von einer Million Euro am Jahresende eine Zahlung von 10.000,- zusätzlich zum Gehalt (= Bonus) bekommt.

Mit Malus wird ein Abschlag bei der Leistung oder eine Rückzahlung bezeichnet, die aufgrund schlechter Leistungen oder ähnlich negativen Anläßen hinzunehmen ist.

Beispiel: So ist zur Zeit in der Diskussion, leitenden Bankmanagern bei Mißerfolgen das Gehalt zu kürzen.

Die entsprechenden vertraglichen Regelungen werden dann entweder als Bonus- oder Malus-Regelung bezeichnet.

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