Am. 27.8.1928 von 15 Großmächten, u.a. Deutschland, in Paris unterzeichneter Vertrag zur
Ächtung des Krieges als Mittel zur Lösung von Konflikten.
Davon war grundsätzlich jeder Krieg erfaßt, auch der zur Verteidigung. Allerdings
verlor jeder Staat der den Vertrag verletzte die auch die Rechte aus dem
Vertrag. D.h. gegen ihn war eine Verteidigung nicht länger
vertragswidrig. Damit ächtet der Vertrag de facto nur den Angriffskrieg.
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