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Deutsches Reich
(recht.geschichte.10 und recht.geschichte.19 und recht.geschichte.20)
    

Das erste deutsche Reich (Heiliges Römisches Reich deutscher Nationen) entstand aus der Aufteilung des Frankenreichs nach dem Tode von Karl III (der Dicke). Im Jahr 911 n. Chr. wurde mit dem Herzog von Sachsen der erste deutsche König und 962 mit Otto I der erste deutsche Kaiser gekrönt, zu dessen Herrschaftsbereich auch Norditalien gehörte (heiliges römisches Reich deutscher Nation). Im Jahr 919 wurde Deutschland erstmals als "regnum Teutonicorum" in einer Urkunde erwähnt. Das heilige römische Reich deutscher Nationen ging am 6.8.1806 mit der Niederlegung der Reichskrone durch durch Kaiser Franz II unter.

Das zweite Deutsche Reich (DR) wurde 1871 gegründet (siehe die Reichsverfassung von 1871). Mit der Kapitulation im Jahre 1945 stellte sich die Frage nach seinem Untergang. Die Antwort darauf blieb umstritten.

Die h.M. ging von einem Fortbestand des DR als handlungsunfähiges Staatsdach über den nicht mit ihm identischen Teilstaaten BRD und DDR aus (sog. Dachtheorie). Die Kernstaatstheorie ging von einer Identität der BRD mit dem deutschen Reich auf geschrumpften Staatsgebiet aus. Nach der Staatskerntheorie war das DR in seinen ursprünglichen Grenzen identisch mit der BRD während das GG aber nur für das Staatsgebiet der BRD galt. Die Teilidentitätstheorie schließlich ging davon, aus dass beide deutsche Staaten jeweils für ihr Staatsgebiet identisch mit dem DR waren. Nach ganz anderer Ansicht war das DR entweder mit der bedingungslosen Kapitulation untergegangen (Debellationstheorie) oder in zwei Teile zerfallen, die jeweils nicht Rechtsnachfolger geworden waren (Dismembrationstheorie). Siehe hierzug auch das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 (BVerfGE 36, 1 = NJW 1973, 1539).

Die DDR-Regierung und mit ihr die Regierung der Sowjetunion gingen zunächst von der Identität zwischen DDR und DR aus, dann von der Dachtheorie und schließlich (seit Mitte der 50er) von Debellationstheorie.

Mit Inkrafttreten des 2+4-Vertrages stellte sich die Frage dem Fortbestand oder Untergang des DR erneut. Bestand das DR während der ganzen Zeit als handlungsunfähiges Dach über den beiden Teilstaaten weiter (so die herrschende Dachtheorie), so ist es mit Wegfall des Viermächtestatus wieder handlungsfähig geworden. Die Folge daraus wäre der Untergang der beiden Teilstaaten BRD und DDR. Diese Folge ist, wie sich aus den Einigungsverträgen (insbesondere Art. 11 und 12) ergibt, aber nicht gewünscht und entspricht auch nicht der völkerrechtlichen Wirklichkeit. Daher muss man, abweichend von der bisher herrschenden Meinung, die Dachtheorie ablehnen und einer der anderen genannten Theorien folgen.

Literatur: Schweitzer, Staatsrecht III, Rn. 476ff.

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Auf diesen Artikel verweisen: Landesherrschaft * Norddeutscher Bund * Reichsstadt/freie Reichsstadt * libri feudorum * Drittes Reich/3. Reich * Stadtherr/Reichsstadt/landesherrliche Stadt Werbung: