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Einsatzwechseltätigkeit
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Von Einsatzwechseltätigkeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit an wechselenden Einsatzstellen erbringen muss. Die Einsatzwechseltätigkeit muss im Arbeitsvertrag geregelt sein, kann sich aber auch aus dem Berufsbild ergeben (Vgl. Küttner Personalhandbuch § 155).

Beispiel: A ist Montagearbeiter. Sein Arbeitsvertrag sieht vor, dass er im gesamten europäischen Tätigkeitsgebiet seines Arbeitgebers einsetzbar ist. In 2007 hat A eine Woche in London gearbeitet, drei Wochen in München, zwei Wochen in Lion usw.

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