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Factoring
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Die Abtretung von Forderungen eines Unternehmers an einen sog. Factor. In der Regel werden beim Factoring alle bestehenden und künftigen Forderungen abgetreten (sog. Globalzession). Der Factor zahlt dafür den Gegenwert abzüglich einer Provision und zieht die Forderungen ein.

Die Natur des verpflichtenden Factoringvertrages, der von der Abtretung selbst zu unterscheiden ist, ist umstritten. Er wird entweder als Kauf- oder Darlehensvertrag eingestuft.

Es gibt zwei Arten des Factoring:

  • echtes Factoring (Factor trägt das Delkredererisiko)
  • unechtes Factoring (der Unternehmer trägt das Delkredererisiko)

Probleme gibt es hinsichtlich der Kollision mit dem verlängerten Eigentumsvorbehalt.

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