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Fahrzeugführer
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.verkehrsunfall)
    

Mit Fahrzeugführer wird der bezeichnet, der beim Fahren eines Kraftfahrzeugs die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug hat. Dabei kommt es nicht darauf an, auf welchem Platz der Fahrzeugführer sitzt. Um das Fahrzeug führen zu dürfen, braucht der Fahrzeugführer einen Führerschein.

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