slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Felonie
(recht.geschichte.lehen)
    

Mit Felonie wird der Treuebuch eines Vasallen gegenüber seinem Lehnsherrn im Mittelalter bezeichnet. Rechtsfolge einer Felonie war der Heimfall des Lehens an den Lehensherrn.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Heimfall Werbung: