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Feme/Femegericht
(recht.geschichte.14 und recht.geschichte.15 und recht.geschichte.16 und recht.geschichte.17 und recht.geschichte.18 und recht.geschichte.19)
    

Feme = mittelhochdeutsch für Strafe. Ursprünglich mit dem Recht zur Verhängung der Todesstrafe (Blutbann) beliehene Gerichte zunächst in Westfalen, seit dem 14. Jahrhundert in ganz Deutschland.

Femegerichte verhandelten, je nach Gegenstand, sowohl öffentlich als auch geheim. Sie bestanden aus einem Vorsitzenden (Freigrafen) und den Freischöffen.

Später kamen die Femegerichte durch Wilkür und Bestechlichkeit in Verruf. Zudem wurde das geheime Verfahren zum Normalfall. Anfang des 19 Jahrhunderts wurden sie dann ganz abgeschafft.

Durch die negative Entwicklung wurde der Begriff Femegericht zum Inbegriff für Geheimverfahren in denen aufgrund einer angemaßten Privatgerichtsbarkeit mißliebige Personen verurteilt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Öffentlichkeitsgrundsatz * Freigericht/Freigraf * Thing/Ding Werbung: