slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Gesamtgrundschuld
(recht.zivil.materiell.sachen und recht.notar)
    

Als Gesamtgrundschuld wird eine Grundschuld bezeichnet, die an mehreren Grundstücken bestellt ist.

Eine Gesamtgrundschuld kann durch Nachverpfändung oder auch durch Teilung eines Grundstücks entstehen.

Siehe auch unter Gesamthypothek.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Pfandhaftentlassung * Grundschuld, Teillöschung Werbung: