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Geschäftsaufsicht
(recht.geschichte.20)
    

Geschäftsaufsicht war in Deutschland bis 1927 die Bezeichnung für ein Verfahren zur Abwendung eines Konkurses. Die Geschäftsaufsicht wurde dann durch das Vergleichsverfahren abgelöst, welches in der Vergleichsordnung v. 26.2. 1935 und in der Konkursordnung geregelt war.

Mit Ablösung der Konkursordnung durch die Insolvenzordnung wurde das Vergleichsverfahren dann durch den Insolvenzplan abgelöst. Mit dem Insolvenzplan wurde die Trennung zwischen einem sanierendem Vergleichsverfahren und einem liquidierendem Konkursverfahren zugunsten eines einheitlichen Instruments aufgehoben.

Das österreichische und italienische Insolvenzrecht kennen die Geschäftsaufsicht noch.

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