Geschäftsmäßige Erbringung von Telekommunikationsdiensten ist das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht (§ 3 Nr. 5 TKG).
Auf diesen Artikel verweisen: Geschäftsmäßige Teledienste i.S.d. TDG * Telekommunikationsrecht, Überblick