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Gesellschaftsrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Das Recht der Gesellschaften.

Das Gesellschaftsrecht beantwortet insbesondere für jede Gesellschaftsform, die Fragen nach der

  • Entstehung
  • Rechtsfähigkeit
  • Haftung im Innenverhältnis
  • Haftung im Außenverhältnis
  • Geschäftsführung
  • Vertretung
  • Änderung
  • Beendigung
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Auf diesen Artikel verweisen: § 310 BGB Anwendungsbereich Werbung: