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Gesellschaftsvertrag, GmbH
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft.gmbh)
    

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss gemäß § 3 Abs. 1 GmbhG Regelungen enthalten über

  1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft
  2. Gegenstand der Gesellschaft
  3. Betrag des Stammkapitals
  4. Betrag der Stammeinlage

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann darüber hinaus Regelungen enthalten über

  1. Zeitraum des Geschäftsjahres
  2. Bekanntmachungen der Gesellschaft
  3. Geschäftsanteile
  4. Abtretung von Geschäftsanteilen (z.B. nur nach Zustimmung der Gesellschafterversammlung oder Einräumung eines Vorkaufrechts bei Veräußerung an Dritte)
  5. Organe der Gesellschaft (z.B. Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung, Beirat)
  6. Geschäftsführung und Vertretung
  7. Gesellschafterversammlung (Beschlussfähigkeit, Stimmberechtigungen, Einberufung)
  8. Jahresabschluss und Lagebericht
  9. Dauer und Auflösung der Gesellschaft
  10. Einziehung von Geschäftsanteilen und Entschädigung für die Einziehung.
  11. Berechnung des Wertes für eingezogene Geschäftsanteile
  12. Erbfolge
  13. Heirat eines Gesellschafters (z.B. Verpflichtung durch Ehevertrag Gütertrennung zu vereinbaren).
  14. Schlussbestimmungen (z.B. Gerichtsstandsvereinbarung, salvatorische Klausel)

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Auf diesen Artikel verweisen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) * Gmbh, Gründung/Vor-GmbH Werbung: