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Girovertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.geschaeftsbesorgung)
    

Mit Girovertrag wird der einem Girokonto zugrunde liegende Vertrag zwischen Bank und Kunde bezeichnet. Hauptleistungspflicht der Bank aus diesem Vertrag ist eingehende Zahlungen auf dem Konto gutzuschreiben und Überweisungen zu Lasten dieses Kontos auszuführen. Gegenleistung ist die Zahlung der vereinbarten Entgelte für die Kontoführung, was sich aus § 675 BGB ergibt, der für alle Geschäftsbesorungsverträge gilt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Überweisung/Überweisungsvertrag * Girokonto Werbung: