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Heiratsbuch
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Mit Heiratsbuch wird das Personenstandsbuch bezeichnet, in das standesamtlich geschlossene Ehe eingetragen werden. Eingetragen wird gemäß § 11 PStG:

  1. die Vor- und Familiennamen der Eheschließenden, ihr Beruf und Wohnort, Ort und Tag ihrer Geburt sowie im Falle ihres Einverständnisses ihre rechtliche Zugehörigkeit oder ihre Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft,
  2. die Vor- und Familiennamen bei der Eheschließung anwesender Zeugen, ihr Alter, Beruf und Wohnort,
  3. die Erklärung der Eheschließenden,
  4. der Ausspruch des Standesbeamten.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ehebuch * Personenstand/Personenstandswesen/Personenstandsbücher Werbung: