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Herausgreifende Kündigung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Kündigung bei der der gleiche Kündigungsgrund bei einer Reihe von Arbeitnehmern gegeben ist (z.B. Leistungsverweigerung) der Arbeitgeber aber nur ein paar davon herausgreift, um sie exemplarisch zu kündigen.

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