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Inhaberpapier
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier)
    

Inhalt
             1. Zwangsvollstreckung

Mit Inhaberpapier wird ein Wertpapier bezeichnet, dass von jedem Inhaber gegenüber dem im Papier bezeichneten Schuldner geltend gemacht werden kann. Z.B.: Inhaberschuldverschreibung und Inhaberscheck.

Zur Abgrenzung siehe unter Legitimationspapier/hinkendes Inhaberpapiere.

1. Zwangsvollstreckung

Inhaberpapiere werden vom Gerichtsvollzieher durch Inbesitznahme gepfändet (§ 831 ZPO).

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Auf diesen Artikel verweisen: Wertpapier/Wertpapier im Sinne der ZPO * Kraftloserklärung von Urkunden * Schuldverschreibung auf den Inhaber/Inhaberschuldverschreibung * Aktie Werbung: