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Inkassovollmacht
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Inkassovollmacht wird eine Vollmacht bezeichnet, die ihren Inhaber zum Einziehen von Forderungen für den Vollmachtgeber ermächtigt. Rechtstechnisch handelt es sich dabei nicht um eine Forderungsabtretung, sondern nur um die Befugnis ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend zu machen.

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