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Inkassozession
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Inkassiozession bezeichnet man die Abtretung einer Forderung zu dem Zweck, dass der neue Gläubiger sie einzieht. Z.B. die Abtretung an ein Inkassobüro, dass dann die Forderung im eigenen Namen geltend machen und einklagen kann.

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