Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Kampfmittelfreiheit
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Auch: freie Kampfmittewahl.

Die Freiheit der Kampfmittelwahl ist ein Ausfluß aus der in Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Tarifautonomie. Sie ist notwendig zu Erhaltung und Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie (Däubler/Bieback, Arbeitskampfrecht,Rn. 318).

Allerdings wird die Freiheit der Kampfmittelwahl durch ihre, der Tarifautonomie dienende, Funktion eingeschränkt. D.h. die Kampfmittelfreiheit besteht im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 GG nur zur Sicherung der Tarifautonomie und nicht um ihrer selbst Willen. Daraus folgt, daß die Kampfmittelfreiheit nur soweit garantiert wird, wie es die Tarifautonomie erfordert. Damit fällt z.B. ein Kampfmittel das nur die Kampfparität verschiebt aus der Kampfmittelfreiheit heraus.

D.h. die Kampfmittelfreiheit besteht nur im Rahmen der von Art. 9 Abs. 3 GG vorgegebenen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Flash-Mob Aktion Werbung: