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Kauf bricht nicht Miete
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Kauf bricht nicht Miete, wird im Mietrecht der in § 566 BGB normierte Grundsatz bezeichnet, dass der Verkauf eines Wohnobjekts (Haus, Eigentumswohnung) nicht zu einer Beendigung der bestehenden Mietverhältnisse führt. Vielmehr

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