Kausalgeschäft ist im deutschen Zivilrecht eine andere Bezeichnung für das Verpflichtungsgeschäft, da es den Grund (= causa) für das Verfügungsgeschäft darstellt.
Beispiel: Beim Autokauf ist der Kaufvertrag (= Verpflichtungsgeschäft) der Grund für die nachfolgende Übereignung des Autos (= Verfügungsgeschäft)
Auf diesen Artikel verweisen: Bonifatius-Fall * § 899a BGB Maßgaben für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts