slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Koalitionsfreiheit
(recht.oeffentlich.grundrechte und recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Koalitionsfreiheit wird das in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Recht bezeichnet, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden zu dürfen. Zur Koalitionsfreiheit gehören notwendigerweise auch die Freiheit zur Betätigung der Koalitionen, d.h. z.B. die Tarifautonomie und deren Voraussetzungen wie z.B. die Arbeitskampffreiheit.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Spartentarifvertrag * yellow dog contract * Drittwirkung von Grundrechten Werbung: