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Lasten iSv § 103, § 2126 BGB
(recht.zivil.materiell.at)
    

Lasten "sind die Pflichten, die auf Leistung gehen und die den Eigentümer, Besitzer oder Rechtsinhaber als solchen treffen" (BGH v. 10. 7. 1980 Az. IV a ZR 20/80 .

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Auf diesen Artikel verweisen: § 103 BGB Verteilung der Lasten Werbung: