|
Mit Lotterie wird ein Glücksspiel
bezeichnet, das nach einem bestimmten Plan bestimmte Gewinne in Aussicht
stellt. Das öffentliche Betreiben einer Lotterie ist
genehmigungspflichtig, das Veranstalten ohne Genehmigung ist gemäß § 284
StGB strafbar.
Werbung:
| |