slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Mobilmachung
(recht.geschichte.19 und recht.geschichte.20)
    

Mobilmachung ist der (Überholte) Begriff für die Herstellung der Kriegsbereitschaft einer Armee, z.B. durch Einberufung der Reserven, Bereitstellung von Munition und Verpflegung usw.

In Deutschland ist die Feststellung des Spannungsfalles Voraussetzung für die Maßnahmen zur Herstellung der Kriegsbereitschaft.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Spannungsfall Werbung: