slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Monarchie/Erbmonarchie/konstitutionelle Monarchie
(recht.geschichte)
    

Inhalt
             1. konstitutionelle Monarchie
             2. Absolute Monarchie

Mit Monarchie (griech. μοναρχία) wird die Alleinherrschaft eines Einzelnen (Monarchen) bezeichnet. Ist die Position des Monarchen vererblich spricht man von einer Erbmonarchie.

1. konstitutionelle Monarchie

Als konstitutionell bezeichnet man eine Monarchie, bei der die Stellung des Monarchen nicht allmächtig, sondern durch eine Verfassung (= Konstitution) beschränkt ist. Der Monarch steht damit unter dem Gesetz. Im Extremfall kann in einer konstitutionellen Monarchie die Stellung des Monarchen auf Repräsentationszwecke.

Beispiele:
  • Die Monarchie in Großbritannien unter Elisabeth II (1952 bis 2022) und jetzt Charles III (seit 2022)
  • Die schwedische Monarchie

2. Absolute Monarchie

Im Gegensatz dazu steht die absolute Monarchie, mit einem König als Alleinherrscher ohne jegliche Kontrolle.

  • Saudi Arabien

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Republik * Abdankung * Burschenschaft (studentisch) Werbung: