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pactum de non petendo
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit pactum de non petendo wird ein Stillhalteabkommen bezeichnet, in dem der Gläubiger dem Schuldner verspricht, eine bestimmte Forderung nicht geltend zu machen. Macht der Gläubiger die Forderung entgegen dem Abkommen geltend, steht dem Schuldner eine Einrede zu.

Für eine pactum de non petendo im Arbeitsrecht und seine Anforderungen siehe unter Ausgleichsquittung.

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